CO2-Emissionen: Airlines dürfen nicht mit „grünen“ Reisen werben
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CO2-Emissionen
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Airlines dürfen nicht mit „grünen“ Reisen werben
Datum: 23.04.2025 •
Text: Philip Chorzelewski, Kirsten Schiekiera
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Text: Philip Chorzelewski, Kirsten Schiekiera
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MerkenDie Aussage, Reisen im Flugzeug ginge CO2-neutral, sei irreführend, urteilten Gerichte wiederholt. Jetzt dürfen auch Air Baltic und Lufthansa nicht mehr so werben.Das lettische Flugunternehmen Air Baltic darf auf seiner Internetseite nicht mehr behaupten, „grün“ zu fliegen. Geklagt hatte dagegen der Verbraucherzentrale Bundesverband . Diese Botschaft sei irreführend, da Fliegen grundsätzlich nicht umweltfreundlich und damit auch nicht „grün“ sei, so das Landgericht Berlin II .Werben darf Air Baltic aber weiter mit „nachhaltigem“ Treibstoff. Diese Bezeichnung sei zwar nicht genau definiert. Allerdings erkläre das Luftfahrtunternehmen auf seiner Seite, dass es seinen Brennstoff aus alternativen Rohstoffen erzeuge, statt aus Rohöl. Dies setze weniger CO2-Emissionen frei. Frei von Emissionen sei Fliegen dadurch dennoch nicht.Einen grünen Anstrich darf sich auch die Lufthansa nicht mehr geben. Sie hatte mit Aussagen wie „CO2-Emissionen ausgleichen durch einen Beitrag zu Klimaschutzprojekten“ für ihre Flüge gewoben. Hiergegen hatte die Deutsche Umwelthilfe erfolgreich vor dem Landgericht Köln geklagt. Das Gericht untersagte der Airline die Erklärung: „Alle Projekte sorgen dafür, dass langfristig entweder CO2-Emissionen eingespart oder aus der Atmosphäre gebunden werden“. Auch andere Aussagen in Zusammenhang mit klimaneutralem Fliegen wurden verboten. Begründung: Verbraucherinnen und Verbrauchern werde suggeriert, dass sie durch zusätzliche Geldzahlung weitgehend klimaneutral fliegen könnten. Das stimme aber nicht . Lufthansa hat Berufung eingelegt.: Unabhängig. Objektiv. Unbestechlich.
Mehr erfahren seitwärts: Unabhängig. Objektiv. Unbestechlich.Eurowings musste bereits korrigierenAuch die Lufthansa-Tochter Eurowings hatte sich einen ökologischen Anstrich geben wollen, darf das ebenfalls nicht. Das Oberlandesgericht Köln entschied, dass die Fluggesellschaft ihre Flüge nicht mehr mit der Aussage „CO2-neutral reisen … ausgleichen und abheben“ bewerben . Die Airline hatte ihrer Kundschaft angeboten, die durch ihre Flüge verursachten CO2-Emissionen zu kompensieren. Funktionieren sollte das über nachhaltigen Treibstoff und Investitionen in Klimaschutzprojekte.Deutsche Umwelthilfe klagt erfolgreichKLM wegen ähnlichem Vorwurf vor GerichtDie niederländische Fluglinie KLM musste sich 2024 wegen einer vergleichbaren Werbestrategie vor Gericht verantworten. Die Klage hatte auch hier eine Umweltorganisation angestrengt. Wegen ihrer »vagen und allgemeinen« Angaben zu ihren Bemühungen beim Klimaschutz würden potenzielle Kundinnen und Kunden in die Irre geführt, befand ein Amsterdamer Gericht. Die Airline würde die Wirkung von Maßnahmen wie dem Einsatz nachhaltiger Kraftstoffe und der Wiederaufforstung von Wäldern außerdem allzu positiv darstellen. KLM zog daraufhin die beanstandeten Werbeaussagen zurück.Tipp: Die negativen Umweltauswirkungen durchs Fliegen können Sie zumindest teilweise ausgleichen, indem Sie einen freiwilligen Aufschlag zur CO2-Kompensation an Organisationen wie Atmosfair oder Myclimate zahlen. Die hat sich angeschaut, was vier dieser Organisationen dafür anbieten.Falsches Werbeversprechen vor dem BGHVorwurf Greenwashing
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