Pauschalreisen: Insolventer Reiseveranstalter FTI – alle Reisen abgesagt

Die Auswirkungen der Insolvenz von FTI auf Kunden: Was Sie jetzt wissen müssen

Europas drittgrößter Reisekonzern FTI steht vor großen Herausforderungen, nachdem er zahlungsunfähig wurde und nun alle geplanten Reisen abgesagt hat. Betroffene Kunden haben die Möglichkeit, Alternativen zu buchen.

Erstattung von Anzahlungen auf Pauschalreisen

Die Deutsche Reisesicherungsfonds war bereit, die Erstattungsansprüche der Kunden zu regulieren, um diesen die Möglichkeit zu geben, ihre Reisen anzutreten, ohne auf Rückerstattungen warten zu müssen. Alle bereits geleisteten Anzahlungen und Vorleistungen für Pauschalreisen werden vom DRSF erstattet. Diese schnelle Lösung sollte es Urlaubern mit begrenztem Budget ermöglichen, ihre Reisen fortzusetzen, ohne lange auf Rückzahlungen warten zu müssen. Leider war es aufgrund der Dringlichkeit nicht möglich, diese Regelung umzusetzen. Kunden, die nur Einzelleistungen wie Flug, Hotel oder Transfer gebucht haben, sind nicht durch den Sicherungsfonds geschützt und erhalten keine Rückerstattung.

Informationen für FTI-Kunden

FTI-Kunden haben die Möglichkeit, auf der Informationsseite des Unternehmens alle relevanten Details zur Insolvenz zu finden und eine kostenlose Hotline für weitere Fragen zu nutzen. Durch die Absagen der Reisen erhalten Kunden die Chance, sofort eine neue Reise für den geplanten Zeitraum zu buchen. Die Reisebüropartner von FTI bieten alternative Reisen an, wobei TUI bereits seine Kontingente um 300.000 Plätze aufgestockt hat, vor allem in beliebten Reisezielen wie der Türkei, Ägypten, Spanien und Griechenland. Die Preise für diese Alternativreisen sollen sich im Vergleich zu den ursprünglich gebuchten FTI-Reisen nicht wesentlich ändern.

Reisesicherungsfonds und Sicherungsschein

Der Reisesicherungsfonds ist erstmals eingesprungen, um Kunden bei der Insolvenz von FTI zu unterstützen. Es wird erklärt, wer durch den Fonds abgesichert ist und welche Rechte Pauschalreisende haben. Der Sicherungsschein spielt eine wichtige Rolle für die Erstattung von bereits gezahlten Beträgen im Falle einer Insolvenz. Es ist entscheidend zu beachten, dass nur Pauschalreisen durch den Reisesicherungsfonds abgesichert sind, während Buchungen einzelner Leistungen wie nur Hotel, nur Flug oder nur Mietwagen nicht geschützt sind.

Betroffene Marken und Zukunftsaussichten

Verschiedene Marken der FTI-Gruppe sind von der Insolvenz betroffen, während Kunden, die über Drittanbieter gebucht haben, nicht direkt betroffen sind. Die Zukunft der TVG-Reisebüros scheint gesichert zu sein, da sie von der Raiffeisen Vertriebs GmbH übernommen werden. Diese Übernahme stellt sicher, dass die TVG-Reisebüros auch weiterhin ihren Service anbieten können, ohne Unterbrechungen befürchten zu müssen.

FTI als Vermittler von Mietwagen

Neben der Vermittlung von Reisen hat FTI auch Mietwagen über verschiedene Plattformen vermittelt. Die Insolvenz wirft Fragen auf, wie Kunden, die über FTI Mietwagen gebucht haben, nun vorgehen können. Es ist wichtig, dass diese Kunden sich über ihre Rechte und mögliche Lösungsansätze informieren, um ihre Situation bestmöglich zu klären und gegebenenfalls Alternativen in Betracht zu ziehen.

Wie kannst du als betroffener Kunde handeln? 🤔

Angesichts der Insolvenz des Reiseveranstalters FTI und der damit verbundenen Absagen von gebuchten Reisen stehen betroffene Kunden vor großen Herausforderungen. Möchtest du mehr über deine Möglichkeiten erfahren, um deine Reisepläne dennoch umzusetzen? Hast du Fragen zu alternativen Buchungen oder zur Erstattung von Anzahlungen? Wie fühlst du dich angesichts dieser unerwarteten Situation? Teile deine Gedanken und Erfahrungen mit uns! 💬✈️🌍

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